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Frau mit Koffer.

Reiseversicherung

Inklusive

Bezahlen Sie Ihre Reise mit der Bank Norwegian-Karte und profitieren Sie von der enthaltenen Reise- und Reiserücktrittsversicherung.

Schaden melden

Konditionen

Damit die Versicherung Gültigkeit hat, müssen bei Flugreisen mindestens 50% der Transportkosten mit Ihrer Bank Norwegian-Karte bezahlt worden sein und bei Pauschalreisen oder Reisen mit dem eigenen PKW mindestens 50% der Gesamtkosten (Treibstoff, Fähre, Unterkunft, etc.) der Reise mit Ihrer Bank Norwegian-Karte bezahlt worden sein, bevor der Schadensfall eingetreten ist.

Gültig für Reisen weltweit bis zu 60 Tagen.

Deckt Sie und Ihre Familie.

Vorteile

Bei Auslands- aber auch bei Inlandsreisen ist eine gute Reiseversicherung wichtig. In Ihrer Bank Norwegian-Karte ist eine Reiseversicherung ohne zusätzliche Kosten enthalten. Voraussetzung ist, dass Sie 50% der Transportkosten mit der Karte bezahlen.

Wir empfehlen Ihnen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Reiseversicherung zu lesen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Meldung eines Schadensfalles

Wenden Sie sich an die Schadenabteilung, wenn Sie einen Schadensfall melden möchten, bei dem Sie keine dringende Hilfe benötigen, z. B. bei Gepäck, Flugverspätung und Gepäckverlust.

Telefon +49 40 6558 9510 - Taste 1
E-Mail schaden.banknorwegian@tryg.dk

Wenn Sie Fragen zu einem Schadensfall oder zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, können Sie sich auch gerne an die Schadenabteilung wenden.

Tryg Alarm muss kontaktiert werden, wenn Sie dringende Hilfe benötigen, z. B. im Falle einer Krankheit oder Verletzung auf der Reise.

Sie haben überall Zugang zu Tryg Alarm - in den EU/EWR-Ländern und im Rest der Welt. Mitarbeiter und Ärzte stehen Ihnen 24 Stunden am Tag in unserer Notrufzentrale zur Verfügung, die Sie unter folgender Nummer erreichen können:

Telefon +49 40 6558 9510 - Taste 2
E-Mail fga@dk.falck.com

Anrufe zu und von Tryg Alarm werden von der Versicherung bezahlt. Daher benötigen Sie eine detaillierte Telefonrechnung, um die Kosten der Anrufe zu belegen. Wir arbeiten mit Falck Global Assistance unter dem Namen Tryg Alarm zusammen.

Produktinformation

Reiserücktritt

Reiserücktritt (pro Person)max. 2 000 €
Reiserücktritt (pro Reise)max. 4 000 €

Gepäck

Gepäck (pro Person)max. 2 700 €
Gepäck (pro Versicherungsfall)max. 6 000 €

Verspätetes Gepäck

Verspätetes Gepäck (pro Person)max. 275 €
Verspätetes Gepäck (pro Reise)max. 550 €

Anderes (pro Person)

Evakuierung/TransportUnbegrenzt
Behandlung im Falle von Verletzungen und KrankheitenUnbegrenzt
Hotel und Aufenthaltmax. 200 € / Tag

Der Versicherungsschutz endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres für die Reisestornierung, Krankheit und Rücktransport.

Fragen und Antworten

Die Versicherung ist in der Karte enthalten und wird automatisch aktiviert, sobald bei Flugreisen mindestens 50 % der Transportkosten und bei Pauschalreisen oder Reisen mit dem eigenen Auto mindestens 50 % der Gesamtkosten der Reise mit Ihrer Bank Norwegian-Karte bezahlt worden sind. 

 

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie versichert sind:

Die Versicherung wird aktiviert, sobald bei Flugreisen mindestens 50 % der Transportkosten bezahlt worden sind und bei Pauschalreisen oder Reisen mit dem eigenen Auto mindestens 50 % der Gesamtkosten (Treibstoff, Fähre, Unterkunft, etc.) der Reise mit Ihrer Bank Norwegian-Karte bezahlt worden sind, bevor der Schadensfall eingetreten ist.

Die Reise muss in Deutschland beginnen und enden.

Der Kunde muss in Deutschland krankenversichert sein und in Deutschland leben.
Jede Reise kann bis zu 60 Tage dauern.

Bei Reisen, die länger als 60 Tage dauern, gilt die Versicherung für keinen Teil der Reise.

Eine vollständige Beschreibung der Ausnahmen und des Deckungsumfangs finden Sie hier.

Die Versicherung gilt weltweit mit folgenden Ausnahmen:

Am Arbeitsplatz/ Lehrbetrieb des Versicherten
• in der Wohnung oder vorübergehenden Wohnung des Versicherten
• im Kindergarten, in der Schule/Hort o.ä.
• auf Geschäftsreisen
• auf Fahrten zwischen Wohnort und Arbeits-/Ausbildungsplatz sowie innerhalb der Gemeinde, in der der Versicherte wohnt, arbeitet oder zur Schule geht
• auf Expeditionen und ähnlichen Reisen, siehe Definition unter «Risikoänderung»
• Reisen in Gebiete, von denen das Außenministerium offiziell:
von Reisen nach oder Aufenthalten in abrät
von Reisen nach oder Aufenthalten in abrät, die nicht unbedingt erforderlich sind. Die Versicherung erlischt für die gesamte Reise, auch wenn der Reisehinweis nach Reiseantritt zurückgenommen wird.

Für Karteninhaber, die Studierende sind, gilt die Versicherung auch während der Reise zwischen dem Studienort und dem Heimatland und bei Reisen von dem Studienland in ein anderes Land, nicht aber während des eigentlichen Aufenthalts am Studienort.

Klicken Sie hier, um eine vollständige Beschreibung der Ausnahmen und des Deckungsumfangs anzuzeigen.

Versicherungssummen in Euros (EUR). 

Deckung

Maximale Deckung pro Versicherten

Maximale
Deckung pro Reise/Ereignis

Reiserücktritt

   

- Reiserücktritt*

EUR 2 000 EUR 4 000
Verspätung
   

- Verspätete Ankunft

EUR 675 EUR 2 700

- Flugverspätung

EUR 125  EUR 250
Versicherungsschutz für Gepäck
   
- Reisegepäck EUR 2 700 EUR 6 000
- Einzelne Gegenstände   EUR 1 075
- Tickets und Reisepässe
  EUR 950

- Geld, das Sie bei sich tragen

  EUR 400
- Geld, das in einem Safe aufbewahrt wird   EUR 675

- Gepäckverspätung

EUR 275 EUR 550

- Miete von Sportgeräten und Kinderwagen

  EUR 675

- Fahrräder

  EUR 400

- Diebstahl von Ladekabel für Elektroautos

  EUR 400
Krankheit und Verletzung
   
- Behandlung von Krankheit und Verletzung* Unbegrenzt Unbegrenzt

- Akute Zahnerkrankung/ Zahnschaden während des Essens

  EUR 125

- Ärztlich verordnete Ruhe

EUR 200 EUR 2 000
- Aufholen der Reiseroute EUR 2 000 EUR 2 000

- Rückruf 

EUR 150 pro Tag EUR 3 000

- Entschädigung bei Reiseabbruch

EUR 200 EUR 2 000
Evakuierung    
Transport

Unbegrenzt

Unbegrenzt
Hotel und Verpflegung

EUR 200 pro Tag

 

Der Versicherungsschutz endet mit Vollendung des 65. Lebensjahres für die Reisestornierung, Krankheit 
und Rücktransport und Reiseunfall.

  • Je deckungsberechtigtem Schaden/Ereignis gilt eine Selbstbeteiligung von 185 EUR, außer bei Flug- und Gepäckverspätung.

  • Bei Reiserücktritt beträgt die Selbstbeteiligung 20 % des Betrages (mindestens 185 Euro).

 

Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Tryg für eine vollständige Beschreibung des Versicherungsschutzes und aller Ausnahmen.

Folgende Personen sind von der Versicherung gedeckt:

  • Der Karteninhaber
  • Familie des Karteninhabers
    • Ehepartner und eingetragener Partner des Karteninhabers.
    • Partner des Karteninhabers, d.h. die Person, die mit dem Karteninhaber in einer eheähnlichen Beziehung lebt und die die gleiche registrierte Adresse wie der Karteninhaber hat.
    • Wenn Sie und Ihr Ehepartner/eingetragener Partner nicht den gleichen Hauptwohnsitz haben, diesen aber als eingetragenen Zweitwohnsitz vorweisen können, ist Ihr Partner auch durch Ihre Karte abgedeckt.
    • Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder und Stiefkinder unter 21 Jahren.
  • Um von der Versicherung abgedeckt zu sein, müssen Sie Mitglied in einer Krankenkasse sein beim Einwohnermeldeamt registriert sein.
  • Für alle Versicherten erlischt der Versicherungsschutz für Reiserücktritt, Krankheit und Rücktransport mit dem 65. Geburtstag.

Klicken Sie hier, um eine vollständige Beschreibung der Ausnahmen und des Deckungsumfangs anzuzeigen.